Arbeitsrecht
Für Arbeitgeber und Führungskräfte: von der Vertragsgestaltung über Umstrukturierungen bis zur Trennung – einschließlich der Verhandlung mit dem Betriebsrat.
Rechtsanwalt & zertifizierter Mediator
Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie gewerblicher Rechtsschutz – beratend, gestaltend, verhandelnd. Seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2007 auch als Mediator ausgebildet. Einzelkanzlei in Osnabrück, Termine nach Vereinbarung.
Vier Stufen, ein Mandat
Die meisten wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen lassen sich auf einer früheren Stufe lösen, als die Beteiligten annehmen – wenn jemand die nächste Stufe kennt und benennen kann. Wählen Sie eine Stufe, um zu sehen, was dort passiert.
Am Anfang steht eine nüchterne Einschätzung: Was ist rechtlich belastbar, was nicht, welche Fristen laufen, was kostet welcher Weg – auch betriebswirtschaftlich. Sie bekommen eine Empfehlung, keine Aufzählung von Möglichkeiten.
Gute Vertragsgestaltung ist vorweggenommene Konfliktlösung. Gesellschaftsverträge, Geschäftsführeranstellungen, Lizenz- und Kooperationsverträge, Lieferbeziehungen – formuliert für den Tag, an dem sich die Beteiligten nicht mehr einig sind.
In der Mediation vertrete ich keine Seite, sondern führe das Verfahren – strukturiert, vertraulich und ergebnisoffen. Der Vorteil gegenüber dem Prozess: Die Parteien behalten die Entscheidung, das Verfahren dauert Wochen statt Jahre und die Zusammenarbeit danach ist noch möglich.
Wo eine Einigung nicht erreichbar oder nicht zumutbar ist, wird die Position durchgesetzt – außergerichtlich und vor Gericht. Wer beide Wege kennt, verhandelt anders: Der Gegenseite ist klar, dass die Alternative zur Einigung vorbereitet ist.
Rechtsgebiete
Für Arbeitgeber und Führungskräfte: von der Vertragsgestaltung über Umstrukturierungen bis zur Trennung – einschließlich der Verhandlung mit dem Betriebsrat.
Gründung, Gesellschaftervereinbarungen, Anteilsübertragung und Nachfolge – und die Konflikte, die entstehen, wenn Gesellschafter unterschiedliche Ziele entwickeln.
Laufende Beratung des Mittelstands: Verträge entlang der Wertschöpfungskette, Haftungsfragen der Geschäftsführung und die Sanierung von Unternehmen in der Krise.
Marken, Designs, technische Schutzrechte und Wettbewerb – rechtlich betreut in enger Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt, wenn die Technik ins Spiel kommt.
Besondere Kompetenzen
Ausbildung 2007 über eucon und die Universität Bielefeld. Konflikte lassen sich damit auch dort lösen, wo ein Urteil beiden Seiten schadet.
Universitäre Zusatzqualifikation mit vertieften BWL-Kenntnissen. Rechtliche Empfehlungen werden an Zahlen gemessen, nicht nur an Normen.
Begleitung von Unternehmen in der Krise: Restrukturierung, Verhandlung mit Gläubigern und Gesellschaftern, Haftungsvermeidung der Geschäftsführung.
Langjährige Schwerpunktbildung im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht, unterstützt durch die Kooperation mit einem European Patent Attorney.
Erfahrung aus Vertragsverhandlungen in Skandinavien, Italien, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kamerun und Österreich.
Dazu Vortragstätigkeit in der Referendarausbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, für das Patentinformationszentrum der TBI GmbH und private Bildungsträger.
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht – der maßgebliche Fachverband für Marken-, Design-, Patent- und Wettbewerbsrecht.
Beratung und Verhandlung auch grenzüberschreitend – relevant für Lieferbeziehungen und Schutzrechte im europäischen Raum.
Zur Person
Geboren 1969 in Osnabrück. Studium in Bielefeld und Osnabrück, Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg, Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Seit 1999 Rechtsanwalt – zunächst in eigener Kanzlei in Schwerin, später in zwei Partnerschaften, heute wieder als Einzelanwalt in Osnabrück.
Wer beide Wege kennt, den Vergleich und das Urteil, verhandelt besser.
Arbeitsgrundsatz der Kanzlei
In Kooperation
Bei Marken, Designs und technischen Schutzrechten arbeite ich mit einem europäischen Patentanwalt zusammen. Anmeldung, Verteidigung und Verwertung von Schutzrechten werden dadurch gemeinsam abgestimmt – ohne dass Sie zwei Mandate koordinieren müssen.
Kontakt
Termine ausschließlich nach Vereinbarung. Bitte nennen Sie in Ihrer Nachricht kurz das Rechtsgebiet und laufende Fristen – dann kann ich die Dringlichkeit sofort einordnen.